Haus- und Hofzufahrt

Haus- und Hofzufahrt

Richtlinie der Marktgemeinde Vorau für die Förderung von Haus- und Hofzufahrten im Gemeindegebiet


1. Förderungsgegenstand

Förderbar ist die Neuerrichtung, der Umbau oder die Instandsetzung (Generalsanierung, aber
keine Instandhaltung) von Wegen die der Erschließung von Hauptwohnsitzen dienen.

2. Förderungsvoraussetzungen

2.1 Das Vorhaben befindet sich im Gebiet der Marktgemeinde Vorau
2.2 Förderbar sind nur Wege deren Zweck die Erschließung von Hauptwohnsitzen ist.
2.3 Die letzte Gemeindeförderung für diese Zufahrt muss mindestens 20 Jahre zurückliegen.

3. Art und Ausmaß der Förderung

Das Ausmaß der Förderung ist je nach Art des Vorhabens unterschiedlich.
Es werden drei Arten von Vorhaben unterschieden:

3.1 Hauszufahrten
3.2 Hofzufahrten ohne zusätzliche Förderung durch eine andere Förderstelle
3.3 Hofzufahrten mit zusätzlicher Förderung durch eine andere Förderstelle

Zu 3.1 und 3.2:

Die Vorhaben 3.1 und 3.2 werden im gleichen Ausmaß gefördert.
Es wird die förderbare Fläche mit einem Betrag von 8€/m² unabhängig von der Art des Belages gefördert.
Die maximale ausbezahlte Förderhöhe ist mit einem Betrag von 6000€ begrenzt.

Ermittlung der förderbaren Fläche:

1. Begrenzung in der Länge:
Es wird die längere Zufahrt entweder bis zum Wohnhaus oder zur Garage gefördert.

2. Begrenzung in der Breite:
Die maximale Breite der förderbaren Fläche beträgt 3m.
Darüber hinausreichende Breiten sind zulässig werden jedoch nicht mehr gefördert.

3. Umkehrfläche:
Bei Errichtung einer Umkehrfläche können maximal 15m² angerechnet werden.
Diese Anrechnung ist nur möglich, wenn die Umkehrfläche mindestens 15m²
beträgt (Carport oder ähnliche Flächen werden nicht angerechnet)

Zu 3.3:

Die Bemessungsgrundlage der Förderhöhe der Marktgemeinde Vorau ist die Nettosumme aus dem verbleibenden Rest nach Abzug der bereits gewährten Förderung der Landwirtschaftskammer oder ähnlicher Förderstellen.
Derzeit gibt es zwei verschieden Förderprogramme die über die Landwirtschaftskammer abgewickelt werden.
Stand 15.02.2018 Seite 1/2
Diese verschiedenen Förderprogramme werden von der Gemeinde gleich gefördert wobei sich dabei die maximale Förderhöhe unterscheidet.
Die Förderung der Gemeinde beträgt 50% der Nettorestkosten

Unterschiede der beiden Programme:

3.3.1 Förderprojekt LE 2014-2020 Vorhabensart 7.2.1
die maximale Förderhöhe ist mit einem Betrag von 10000€ gedeckelt.

3.3.2 Förderprojekt SD
die maximale Förderhöhe ist mit einem Betrag von 8000€ gedeckelt.

4. Förderungsabwicklung

4.1 Förderungsanträge können laufend (nach Abschluss des Bauvorhabens) bei der Marktgemeinde Vorau persönlich, schriftlich oder per Email eingebracht werden.

4.2 Die Förderungswürdigkeit des Vorhabens wird von der Marktgemeinde überprüft.
Im Zuge der Überprüfung werden eventuell fehlende Unterlagen beim Förderwerber angefordert.

4.3 Wenn alle Unterlagen, die für eine vollständige Einreichung notwendig sind, bei der Marktgemeinde
Vorau vorliegen erhält der Förderwerber eine Bestätigung über das für die Bearbeitung gültige Einreichdatum. Ab diesem Datum wird das Förderansuchen innerhalb eines Monates bearbeitet.
Spätestens danach erhält der Förderwerber eine Benachrichtigung.

4.4 Im Budget der Marktgemeinde Vorau wird ein Fördertopf für Haus- und Hofzufahrten eingerichtet.
In diesen Fördertopf kommen alle Förderansuchen der Arten 3.3.1 und 3.3.2 Zusätzlich werden alle
Ansuchen der Art 3.1 und 3.2 deren Förderhöhe 3000€ überschreitet ebenfalls zur Gänze aus diesen Fördertopf gefördert.
Die Auszahlung der eingereichten Förderansuchen erfolgt in der Reihenfolge der vollständigen Einreichung bis zur Erschöpfung des Fördertopfes. Wenn in einem Jahr der Fördertopf erschöpft sein sollte, erfolgt die Auszahlung der Förderung im darauf folgenden Jahr.

5. Ausnahmen

Die Gemeinde kann in Ausnahmefällen Förderungen abweichend von dieser Richtlinie gewähren.

6. Förderansuchen und Beilagen

Dem Förderansuchen sind folgende Beilagen anzufügen:

Bei 3.1und 3.2: Förderantragsformular „Haus- und Hofzufahrten ohne Zusatzförderung“

Bei 3.3.1:
- Förderantragsformular „Hofzufahrten mit Zusatzförderung“
- SD-Projektbeschreibung
- Abrechnung der weiteren Förderstelle

Bei 3.3.2:
- Förderantragsformular „Hofzufahrten mit Zusatzförderung“
- 7.2.1 Förderbewilligung
- Abrechnung der weiteren Förderstelle

7. Sonstiges

Diese Förderrichtlinie ist jährlich vom Gebührenausschuss der Marktgemeinde Vorau zu überprüfen und gegebenenfalls vom Gemeinderat anzupassen.
Stand 15.02.2018 Seite 2/2