Müllgebühren

Die Marktgemeinde Vorau hebt für Objekte, welche bewohnt oder anderwertig genutzt werden, Müllgebühren ein. Diese setzen sich zusammen aus der Grundgebühr und der variablen Gebühr. Nachstehend angeführte Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%.

Informationsblatt zu Müllgebühren

Muellabfuhrverordnung.pdf (304,9 KiB)