Wassergebühren

Die Wassergebühren in der Marktgemeinde Vorau werden wie folgt berechnet (sämtliche Gebühren inklusive 10% Umsatzsteuer):

Wasserbereitstellungsgebühr (4 m³ Zähler): € 55,00

jährlich (ab 10 m³ Zähler): € 110,00

Wasserverbrauchsgebühr pro m³: € 1,15

Wasserzählermiete jährlich:

  • 4 m³ Zähler: € 5,50 
  • 10 m³ Zähler: € 11,00
  • 16 m³ Zähler: € 16,50
  • für Großwasserzähler, 60 m³: € 110,00          
  • für Verbundwasserzähler: € 302,50

Austausch alle 5 Jahre zwecks Eichung.

Wasserleitungsbeitrag: € 3,14 je m² Berechnungsfläche

Wasseranschlussgebühr: Tatsächliche Herstellungskosten (Leitungsanschluss von der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung)

Zur Entrichtung der Gebühr ist der Eigentümer der angeschlossenen Liegenschaft verpflichtet. Die Abgabe wird in vierteljährlichen Teilbeträgen vorgeschrieben. Die Jahresabrechnung erfolgt im 4. Quartal und ist am 15. November fällig.        

Informationsblatt zur Wassergebührenverordnung

Wassergebuehren-Verordnung.pdf (262,2 KiB)