Die Vorauer Gastronomiebetriebe sind auch in Krisenzeiten für Sie da!
Folgende Vorauer Gastronomiebetriebe bieten Abholservice und / oder Lieferservice von Speisen an.
Abholservice gesamte Woche
Gasthof Erzherzog Johann Höhe - Kagerwirt Tel: 03337 2320 oder 0664/7511 50 64 Abholservice die gesamte Woche! Nach telefonischer Vorbestellung bis zum Vortag 12 Uhr! |
Gasthof Vorauerhof Tel: 03337 2329 Abholservice MO, DI & DO-SO nach telefonischer Vorbestellung bis 10 Uhr! |
Kirchenwirt Weghofer Tel: 03337 2205 Abholservice gesamte Woche nach telefonischer Vorbestellung! |
Pizzeria Deniz Tel: 03337 300 89 Abholung & Lieferservice DI- SO nach telefonischer Vorbestellung! |
Abholservice am Wochenende & Feiertage
Blumenstraß'n Schnitzelwirt Reithofer Tel: 03336 2570 Abholservice SA & SO nach telefonischer Vorbestellung! |
Gasthof Straßbauerwirt - Eiselt Tel: 03337 25 91 oder 0664 57 660 28 Abholservice nur Sonntag nach telefonischer Vorbestellung! |
Hotel-Restaurant Kutscherwirt Tel: 03337 2211 Email: info@kutscherwirt.at Abholservice SA & SO nach telefonischer Vorbestellung bis 17 Uhr am Vortag! |
Spezialitätentage mit Abholservice
Abholservice nach telefonischer Vorbestellung bis 10 Uhr!
Abholservice nach telefonischer Vorbestellung bis 10 Uhr!
Gastronomie, Beherbergung, Veranstaltungen und Sport
Weiterhin geschlossen bleiben Gastronomiebetriebe. Ausgenommen sind Kranken- und Kuranstalten, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen sowie Betriebskantinen ausschließlich für MitarbeiterInnen. Eine Abholung von Speisen und Getränken von 06.00 bis 19.00 Uhr ist weiterhin möglich. Die Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert werden. Lieferservice ist wie bisher rund um die Uhr möglich. Geschlossen halten für touristische Zwecke müssen weiterhin auch Beherbergungsbetriebe.
Veranstaltungen bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen sind etwa Begräbnisse mit höchstens 50 Personen, unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, Aufsichtsratssitzungen, Vollversammlungen, Betriebsratssitzungen, Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken und Absolvierung von beruflichen Abschlussprüfungen, die eine Anwesenheit erfordern und digital nicht möglich sind.
Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist für HobbysportlerInnen untersagt. Der Spitzensport ist davon ausgenommen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.
Nicht umfasst vom Wirkungsbereich der neuen Verordnung sind der Kindergarten-, Schul- und Hochschulbereich.
Quelle: Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz