Bauförderungen

Bauförderungen

Lt. GR-Beschluss vom 30.06.2016 wird eine Bauförderung für den privaten Wohnbau in der Höhe von 50 % der bezahlten Bauabgabe gewährt.

Richtlinien:

  • Geltungsbereich im privaten Wohnbau
  • Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Bauabgabe
  • Förderhöhe, 50 % der bezahlten Bauabgabe
  • Zeitpunkt der Antragstellung, nach Erteilung der Benützungsbewilligung

Einlangen der Ansuchen um Baubewilligung ab 1.1.2016 unterliegen dieser Regelung!