Bauförderungen
Lt. GR-Beschluss vom 30.06.2016 wird eine Bauförderung für den privaten Wohnbau in der Höhe von 50 % der bezahlten Bauabgabe gewährt.
Richtlinien:
- Geltungsbereich im privaten Wohnbau
- Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Bauabgabe
- Förderhöhe, 50 % der bezahlten Bauabgabe
- Zeitpunkt der Antragstellung, nach Erteilung der Benützungsbewilligung
Einlangen der Ansuchen um Baubewilligung ab 1.1.2016 unterliegen dieser Regelung!
Förderanträge
- Foerderantrag-Hofzufahrt MIT Zusatzfoerderung.docx (18,2 KiB)
- Foerderantrag-Hofzufahrt OHNE Zusatzfoerderung.docx (18,0 KiB)
- FOeRDERANTRAG BAUABGABE 2021.docx (32,1 KiB)
- FOeRDERANTRAG HAUZUFAHRT.docx (18,0 KiB)
- Foerderantrag Biomasseheizung 2021.docx (34,6 KiB)
- Foerderantrag Solaranlage 2021.docx (37,7 KiB)
- Foerderantrag Photovoltaikanlage 2021..docx (38,1 KiB)