Bauförderungen
Lt. GR-Beschluss vom 30.06.2016 wird eine Bauförderung für den privaten Wohnbau in der Höhe von 50 % der bezahlten Bauabgabe gewährt.
Richtlinien:
- Geltungsbereich im privaten Wohnbau
- Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Bauabgabe
- Förderhöhe, 50 % der bezahlten Bauabgabe
- Zeitpunkt der Antragstellung, nach Erteilung der Benützungsbewilligung
Einlangen der Ansuchen um Baubewilligung ab 1.1.2016 unterliegen dieser Regelung!