Betriebsgründung
Lt. GR-Beschluss vom 30.06.2016 wird für die Neugründung eines Betriebes eine Betriebsförderung gewährt.
Anspruchsvoraussetzung:
1.) Gewerbe muss 6 Monate angemeldet sein
2.) Vollzeitkraft bzw. mehrere Teilzeitkräfte
3.) Kommunalsteuerpflicht
Höhe der Förderung max. € 2.000,00
Nachweis:
Kopie des Gewerbescheines