Förderungen aufgrund des Ortsbildkonzeptes

Förderungen aufgrund des Ortsbildkonzeptes im Ortsteil Vorau

Lt. GR-Beschluss vom 15.09.2016 werden lt. Ortsbildkonzept der Marktgemeinde Vorau (Geltungsbereich Kernzone (I) und Erweiterungszone (II) mit den Sichtzonen Stift und  Marktkirche) folgende Förderungsmöglichkeiten gewährt:
 
a)    Direktzuschuss zur Fassadenfärbelung mit € 1,00 je m² (historische Fassadenfläche mit Abzug von Öffnungen) mit Blickrichtung auf öffentliche Flächen (Straßenfassaden)
 
b)    Direktzuschuss zum Einbau von Holzkastenfenstern bzw. für die umfassende ordentliche Sanierung von bestehenden Holzkastenfenstern unter Einhaltung der gesetzlichen Wärmedämmvorgaben mit € 80,00 je m² Fensterfläche (Wiener- oder Grazerfenster) für ortsbildrelevante Fenster (straßenseitig)
 
c) Direktzuschuss zur Neueindeckung in Form einer Doppeldeckung mit Tondachsteinen „Altstadtziegel“ (mit verschiedenen Plattenformaten) in einsehbaren Bereichen bei erkennbarer Verbesserung des Ortsbildes, 20 % je m² Kaufpreis Dachziegel
 
d)    Direktzuschuss als Sonderzuschuss für Fassadenumbauten im Ausmaß von 5 % der Baukosten, max. € 2500,00 für bauliche Maßnahmen, die einen Rückbau auf den historischen Altbestand darstellen
 
e)   Direktzuschuss von € 70,00 für das Entfernen pro Werbe- und Ankündigungseinrichtung lt. § 14 Ortsbildkonzept bzw. für rechtmäßig bestehende – nicht ortsbildgerechte Einrichtungen im Sichtbereich der Ortsbildzone I und in den Sichtbezugsbereichen der Erweiterungszone (II)
 
f)  Direktzuschuss von 30 % der Mehrkosten je m², max. € 1000,00, für die Ausführung von Photovoltaikelementen in farblicher Angleichung an das bestehende Dach