Holzheizungen
Lt. GR-Beschluss vom 12.11.2015 werden folgende Förderungen für Holzheizungen gewährt:
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Hackgut: € 500,00
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Pellets: € 400,00
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Stückholz: € 300,00
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Kachelofen: € 500,00
Notwendige Unterlagen zum Förderantrag:
- Förderantrag
- Rechnung bei Anlagen unter 8 kW
Kachelofen
Lt. GR-Beschluss vom 12.11.2015 wird folgende Förderung für Kachelöfen (sofern keine weitere Biomasse-Heizungsanlage oder Wärmepumpe gefördert wurde) gewährt:
Kachelofen: € 500,00
Notwendige Unterlagen: Rechnung mit Zahlungsbeleg