Holzheizungen

Lt. GR-Beschluss vom 12.11.2015 werden folgende Förderungen für Holzheizungen gewährt:

  • Hackgut:         € 500,00
  • Pellets:           € 400,00
  • Stückholz:       € 300,00
  • Kachelofen:     € 500,00

Notwendige Unterlagen zum Förderantrag:

  • Förderantrag
  • Rechnung bei Anlagen unter 8 kW 

Kachelofen

Lt. GR-Beschluss vom 12.11.2015 wird folgende Förderung für einen Kachelofen (sofern er als einzige Heizquelle zur Gesamtwärmeversorgung des Wohnobjektes dient) gewährt:

Kachelofen: € 500,00

Notwendige Unterlagen: Rechnung mit Zahlungsbeleg