Lehrlingsförderungen

Lehrlingsförderungen

Lt. GR-Beschluss vom 30.06.2016 wird für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, eine einmalige Förderung pro Lehrling ab dem 2. Lehrjahr in der Höhe von € 500,00 gewährt.

Nachweis:
Kopie des Lehrvertrages

 

Antragsformular auf Lehrlingsförderungen

Antrag-Lehrlingsfoerderung 2021.docx (26,3 KiB)