Lehrlingsförderungen
Lt. GR-Beschluss vom 30.06.2016 wird für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, eine einmalige Förderung pro Lehrling ab dem 2. Lehrjahr in der Höhe von € 500,00 gewährt.
Nachweis:
Kopie des Lehrvertrages
Lt. GR-Beschluss vom 30.06.2016 wird für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, eine einmalige Förderung pro Lehrling ab dem 2. Lehrjahr in der Höhe von € 500,00 gewährt.
Nachweis:
Kopie des Lehrvertrages