Hundeabgabe
Ab dem Alter von drei Monaten muss für Hunde in der Steiermark eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die An- bzw. Abmeldung eines Hundes hat innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen. Die Abgabe ist am 15. April jeden Jahres fällig und wird im 2. Quartal vorgeschrieben.
In der Marktgemeinde Vorau beträgt die Hundeabgabe pro Jahr:
für den ersten Hund: € 60,00
für den zweiten und jeden weiteren Hund: € 30,00
erhöhte Abgabe: € 120,00
bei Ermäßigung: € 30,00
Zur Vorlage im Gemeindeamt:
- Anmeldung bzw. Abmeldung
- Ermäßigungs- bzw. Befreiungsantrag bei Begünstigungen und diesbezügliche Nachweise
- Hundekundenachweis bei Erforderlichkeit
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Registriernummer
- Chipnummer