Brauchtumsfeuerverordnung vom 09.03.2023
BRAUCHTUMSFEUER – OSTERFEUER, worauf ist zu achten? Für das Entfachen von "Brauchtumsfeuern" bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen.Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten: Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen! Vorsicht: Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Sicherheitsvorkehrungen: o 100 m von Energieversorgungsanlagen o 50 m von Gebäuden o 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen o 40 m von Bäumen, Hecken, Büschen Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg unter der Telefonnummer 03332 / 65456 gerne zu Verfügung.