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Heizkostenzuschuss 2025/2026

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann wieder zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in der Gemeinde beantragt werden. 

Alle weiteren verbindlichen Regelungen zum Antragsverfahren sind der beiliegenden Richtlinie zu entnehmen! Unter folgenden Link finden Sie die Richtlinie: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss

Wichtige Informationen:

  • ALLE Einkommensnachweise der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind zum Vorlegen.
  • Keinen Anspruch auf den Zuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:

  • Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
  • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.492 Euro,
  • sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

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