Heizkostenzuschuss 2025/2026
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann wieder zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in der Gemeinde beantragt werden. Alle weiteren verbindlichen Regelungen zum Antragsverfahren sind der beiliegenden Richtlinie zu entnehmen! Unter folgenden Link finden Sie die Richtlinie: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss Wichtige Informationen: Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026: Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen: Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.