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Stellenausschreibung - Lehrling als Verwaltungsassistent*in

STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Marktgemeinde Vorau nimmt zum 15. September 2025 eine Person für die Lehrstelle als Verwaltungsassistent*in auf. Die Lehrzeit beträgt drei Jahre, die Probezeit drei Monate.

Als Verwaltungsassistent*in lernst du die organisatorischen Abläufe in einer Gemeinde kennen. Wenn du ein Händchen für Organisation und Struktur mitbringst, dann bist du bei uns genau richtig.

 

Dein Lehrberuf als Verwaltungsassistent*in:

  • Lehrzeit: drei Jahre
  • Berufsschule: LBS Mitterdorf im Mürztal
  • Gleichzeitig mit der Lehrabschlussprüfung gilt der Lehrberuf Bürokauffrau*Bürokaufmann als abgeschlossen.

 

Die Rahmenbedingungen:

  • Arbeitsbeginn: 15.09.2025
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Stunden (100 %)
  • Lehrlingsentschädigung brutto:         € 1.000,00 im 1. Lehrjahr

€ 1.170,00 im 2. Lehrjahr

€ 1.480,00 im 3. Lehrjahr

 

Du bringst mit:

  • positiv abgelegten Pflichtschulabschluss
  • Interesse an Bürotätigkeiten jeglicher Art
  • gute IT-Kenntnisse insbesondere MS-Office (Word, Excel, Power Point)
  • ausgeprägte Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und genauen Arbeit
  • soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit

 

Diese Arbeitsbereiche erwarten dich:

  • allgemeine Verwaltung in den Bereichen Bürgerservice, Bauamt und Buchhaltung
  • Unterstützung des Standesamtes und der Abteilung Gesundheit und Soziales
  • Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung unserer Gemeinde-Homepage unserer Social-Media Kanäle

 

Was wir dir bieten:

  • eine vielseitige abwechslungsreiche Tätigkeit
  • sicheren Ausbildungsplatz in deiner Nähe
  • solide Ausbildung mit Sprungbrett in die öffentliche Verwaltung

  

Wir haben dich überzeugt und du willst Teil unseres Teams werden? Bewirb dich jetzt und schicke uns deine schriftliche Bewerbung inkl. Lebenslauf, Zeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis etc. bis spätestens 01.06.2025 an:

  

Marktgemeinde Vorau

Rathausplatz 43

8250 Vorau

E-Mail: gde@vorau.gv.at

 

 Du hast Fragen? Wende dich direkt gerne an:

  • Für allgemeine Fragen: AL Johann Riebenbauer, 03337/2228 – 301
  • Für Fragen zur Tätigkeit: Karina Kogler, 03337/2228 – 309

 

 Weitere Informationen:

Die Anstellung erfolgt nach Probezeit von drei Monaten entsprechend dem Berufsausbildungsgesetz für die Dauer der Ausbildung von drei Jahren. Eine verkürzte Lehrzeit aufgrund bereits erfolgter anerkannter Ausbildungen ist nicht möglich. Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetztes Anwendung.

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung richtet sich nach den Entschädigungssätzen für die VerwaltungsassistentInnenlehrlinge des Landes Steiermark und gehen auf seinerzeitige Vereinbarung des Landes Steiermark mit der Wirtschaftskammer Steiermark für die Entlohnung von Bürolehrlingen im öffentlichen Dienst zurück.

  

Der Bürgermeister
Andreas Geier

  

 

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