Detail

Tauwettersperre

Wegen der mit dem Eintritt des Tauwetters aufgetretenen außerordentlichen Gefährdung des Straßenzustandes, werden von der Marktgemeinde Vorau als Straßenerhalter gem. § 44 b StVO 1960 nachfolgende Gemeindestraßen wie folgt beschränkt: siehe Verordnung.

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