Detail

Wohn- und Heizkostenzuschuss

Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschuss erfolgt in zwei Tranchen.

In der ersten Tranche erhielten die Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung.

In der zweiten Tranche sind alle Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von EUR 30.734,00 anspruchsberechtigt. Dieser Personenkreis kann ab 7. August 2023 einen Online-Antrag stellen. 

Das Online-Formular finden Sie unter diesem LINK.

Die Richtlinie für die Gewährung des Wohn- und Heizkostenzuschusses finden Sie HIER
Weitere Informationen finden Sie HIER.

Wenn Sie keinen Online-Zugang haben oder Unterstützung bei der Abwicklung des Antrages benötigen, können sich an das Bürgerservice der Gemeinde wenden.

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