Zustimmungserklärung LetterLink
Informationen „LetterLink“ Was ist LetterLink? LetterLink ist ein Service für die elektronische Übermittlung von Schriftstücken der Gemeinde. Dokumente können direkt an eine bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet und anschließend am Computer, Tablet oder Smartphone geöffnet werden. Anmeldung für LetterLink Für die elektronische Zustellung von Gemeindeschreiben ist eine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung sowie die Bekanntgabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Nach Einlangen der Zustimmung wird die Zustellung der dafür vorgesehenen Schriftstücke auf LetterLink umgestellt Vorteile Welche Schreiben können über LetterLink übermittelt werden? Über LetterLink können verschiedene Schriftstücke der Gemeinde elektronisch übermittelt werden, beispielsweise Vorschreibungen, Informationen oder Mitteilungen LetterLink ersetzt keine behördliche Zustellung mit Zustellnachweis (RSa oder RSb). Schriftstücke, für die eine Zustellung nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, werden weiterhin auf dem jeweils vorgesehenen gesetzlichen Zustellweg übermittelt. Für den Empfang von Schreiben über LetterLink entstehen keine zusätzlichen Kosten. Änderungen der bekannt gegebenen E-Mail-Adresse sind der Gemeinde möglichst zeitnah mitzuteilen, damit die elektronische Übermittlung weiterhin sichergestellt werden kann.
Wie funktioniert die Zustellung?
Wichtiger Hinweis
Entstehen Kosten?
Änderung der E-Mail-Adresse