Detail

Zustimmungserklärung LetterLink

Informationen „LetterLink“

Was ist LetterLink?

LetterLink ist ein Service für die elektronische Übermittlung von Schriftstücken der Gemeinde. Dokumente können direkt an eine bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet und anschließend am Computer, Tablet oder Smartphone geöffnet werden.

Anmeldung für LetterLink

Für die elektronische Zustellung von Gemeindeschreiben ist eine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung sowie die Bekanntgabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich.

Nach Einlangen der Zustimmung wird die Zustellung der dafür vorgesehenen Schriftstücke auf LetterLink umgestellt

Wie funktioniert die Zustellung?

  1. Die von der Gemeinde erstellten Schreiben werden über LetterLink elektronisch versendet.
  2. An die bekannt gegebene E-Mail-Adresse wird eine Verständigung über den Eingang des Schreibens übermittelt
  3. Das Schreiben kann anschließend elektronisch geöffnet und gespeichert werden.

Vorteile

  • Schneller Erhalt von Gemeindeschreiben
  • Reduzierung des Papierverbrauchs und Schonung der Umwelt

Welche Schreiben können über LetterLink übermittelt werden?

Über LetterLink können verschiedene Schriftstücke der Gemeinde elektronisch übermittelt werden, beispielsweise Vorschreibungen, Informationen oder Mitteilungen

Wichtiger Hinweis

LetterLink ersetzt keine behördliche Zustellung mit Zustellnachweis (RSa oder RSb). Schriftstücke, für die eine Zustellung nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, werden weiterhin auf dem jeweils vorgesehenen gesetzlichen Zustellweg übermittelt.

Entstehen Kosten?

Für den Empfang von Schreiben über LetterLink entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Änderung der E-Mail-Adresse

Änderungen der bekannt gegebenen E-Mail-Adresse sind der Gemeinde möglichst zeitnah mitzuteilen, damit die elektronische Übermittlung weiterhin sichergestellt werden kann.

Zustimmungserklärung LetterLink

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